Die Kosten für eine psychologische Psychotherapie werden von der Grundversicherung der Krankenkassen übernommen (abzüglich des Selbstbehaltes und der Franchise).
Voraussetzung dafür ist eine ärztliche Anordnung. Die Anordnung kann Ihre Hausärztin / Ihr Hausarzt ausstellen.
Weiterführende Informationen zum Anordnungsmodell
Der Tarif beträgt 180 Franken/60 Minuten.
Bei Familien-/Eltern-/Paar- oder Teamsitzungen gilt ein Termin von 200 Franken/60 Minuten.
In diesen Tarifen ist meine Vor- und Nachbereitungszeit inbegriffen.
Die IV übernimmt bei Kindern oder Jugendlichen die Kosten der Psychotherapie, wenn ein entsprechendes Geburtsgebrechen vorliegt.
Stehen die Symptome im Zusammenhang mit einer Straftat, kann bei der kantonalen Opferhilfe ein Antrag auf Kostenübernahme für Psychotherapie gestellt werden.
Stehen die Symptome im Zusammenhang mit einem Unfallhergang, kann ein Antrag bei der Unfallversicherung auf Kostenübernahme für Psychotherapie gestellt werden.
Tarif nach Absprache
Ich bitte höflich, Termine frühzeitig abzusagen, wenn bekannt ist, dass der Termin nicht eingehalten werden kann.