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Behandlung bei seelischen Beeinträchtigungen und Leiden, vorwiegend bei Kindern, Jugendlichen, jungen Erwachsenen
Seit dem 1. Juli 2022 können psychologisch psychotherapeutische Leistungen über die Grundversicherung der Krankenkassen abgerechnet werden (abzüglich Franchise und Selbstbehalt). Dazu braucht es eine ärztliche Anordnung.
Die Kostenübernahme über die Krankenkassen Zusatzversicherung ist unklar geworden und wird neu diskutiert. Bitte klären Sie vorab die Bedingungen Ihrer Krankenkasse ab und lassen Sie es sich schriftlich bestätigen, wenn Sie eine Finanzierung über diesen Weg wünschen.
Die Invalidenversicherung übernimmt bei Kindern oder Jugendlichen die Kosten der Psychotherapie, wenn ein entsprechendes Geburtsgebrechen vorliegt oder die Psychotherapie länger als ein Jahr gedauert hat.
Stehen die Symptome im Zusammenhang mit einer Straftat, kann bei der kantonalen Opferhilfe ein Antrag auf Kostenübernahme für Psychotherapie gestellt werden.
Selbstverständlich können die Kosten auch selbst übernommen werden.
Einzelsitzungen: Fr. 160.00 / 60 Min Familien-/Eltern-/Paar-/Teamsitzungen: Fr. 200.00 / 60 Min